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Aufnahmevoraussetzungen:
1. Verzeichnet werden ausschließlich lebende Autoren/Autorinnen und Übersetzer/Übersetzerinnen, die ihren 1. Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
2. Ebenfalls Voraussetzung für die Aufnahme ist die Veröffentlichung einer großen Form (Buch, Hörspiel, Theaterstück, Film- oder Fernsehdrehbuch).
Diese Einschränkung (Veröffentlichung einer großen Form) gilt nicht für literarische Übersetzer.
Die Aufnahme ist kostenlos. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für den hier genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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